top of page

Wir schätzen Transparenz

dsg-logo_impr.png

AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Bereich Coworking und Raumnutzung. Die Vereinbarung gilt zwischen Nicola Broucek-Albrecht unter der Marke Neu-Raum  (nachfolgend “NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace”) genannt, ihren Kunden/Vertragspartnern gegenüber.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Das Angebot von NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace umfasst die zeitlich befristete entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Besprechungsräumen, einschließlich Internetzugang (WLAN) und Nutzung der Gemeinschaftsräume (•    Bad bzw. Toilette, Küche). Die Räumlichkeiten werden nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.

(2) Das Mietobjekt ist möbliert. Der Raumnutzende ist verpflichtet, die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Für Schäden daran haftet der Raumnutzende, auch wenn die Schäden durch Gäste oder Angestellte oder andere Personen verursacht wurden, die das Objekt auf Veranlassung oder mit Erlaubnis des Raumnutzende betreten haben. Bei Schäden wird das Verschulden des Untermieters vermutet. Ihm bleibt der Nachweis fehlenden Verschuldens möglich.

(3) Je nach gewähltem Tarif / angebotener Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine im Vertrag näher bestimmte Art und / oder Nutzungszeit beschränkt. Bei Tarifen mit flexibler Raumnutzung / Arbeitsplatznutzung kann keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die Tarife, Leistungsangebote, Preise entsprechen dem jeweiligen individuelle angepassten Angebot bzw. den auf der zum Buchungszeitpunkt eingestimmten Preise und Konditionen. 

(5) Die flexiblen Büroarbeitsplätze sind vom Kunden am Ende eines jeden Nutzungstages vollständig freizumachen und zu räumen.

(6) Die NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

(7) Die Geschäftsräume von NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace sind nicht klimatisiert. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur daher in den Geschäftsräumen auf über 26 Grad Celcius hinaus aufwärmen. Eine solch mögliche Aufheizung ist dem Kunden bekannt und stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplatz dar.

 

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltenspflichten des Kunden

(1) Der Zugang zum Büro und zu den Arbeitsplätzen und die Nutzung der Dienste wird dem Kunden werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr oder mit eigenem Schlüssel (Partner) zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche gewährt. Tageskarten sind nur werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erhältlich.

 

(2) Die Coworking Plätze/Räume dürfen nur als Büroplätze/Räume und nicht zu Wohnzwecken oder privaten Zwecke benutzt werden.

 

(3) Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze oder des Inventars an Dritte ist untersagt. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

 

(4) Schlüssel-Codes und WLAN-Passwörter dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

 

(5) Der Verlust oder Diebstahl des Schlüssels/Nuki Zugangs ist unverzüglich zu melden und die Kosten zur Neuanschaffung zu tragen.

 

(6) Der Kunde ist für die von ihm in den NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace Räumen mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.

 

(7) Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

 

(8) Das Rauchen und Dampfen ist in den Räumen nicht gestattet.

 

(9) Der Kunde darf keine verderbliche, schädliche oder gefährliche Materialien in die NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace Räume mitbringen und/oder dort anliefern lassen.

 

(10) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace stellt dem Kunden technische Einrichtungen  und sonstige Einrichtungsgegenstände in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionalität geprüft und gewartet. Die technischen Gegenstände und andere Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Jede unsachgemäße Verwendung ist untersagt. Hierdurch verursachte Schäden gehen zulasten des Kunden.

 

§ 4 Vertragsabschluss

 

(1) Mit der vom Kunden veranlassten und von NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace akzeptierten Buchung eines Tarifs kommt ein Vertrag zu dem vom Kunden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per E-Mail über ein Angebot und anschließender Auftragsbestätigung.

 

(2) Mit der Buchung versichert der Kunde, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

 

(3) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen der NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

 

§ 5 Tarife und Zahlungsmethoden

 

(1) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise und beziehen sich auf die im gewählten Tarif enthaltenen Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. 

 

(2) Die Zahlung erfolgt mit den folgenden Zahlungsmitteln: per Überweisung auf das Konto der NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace. Es sind keine Barzahlungen möglich. Bei Partnern und Abokund:innen wird eine einmalige Dauerrechnung ausgestellt. Nach der Kündigung wird eine Abschlussrechnung für den letzten Monat erstellt.

 

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

(1) Die Mindestvertragslaufzeit eines Abo beträgt 1 Monat.  Einzelnutzungen sind mit abgeschlossener Buchung durch Buchungsbestätigung verbindlich. Bis 14 Tage vor dem Termin der Nutzung kann kostenfrei storniert werden, unter ab 7 Tagen, fallen 50% der Nutzungsgebühr an. Bei Stornierung am selben Tag der Nutzung fallen 100% der Nutzungsgebühr an. 

 

(2) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und in allen Fällen unberührt. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

 

(3) Beide Parteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace liegt insbesondere vor, wenn:

 

a) Der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Tarifentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils  in Verzug ist;

 

b) Der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise erheblich schuldhaft verletzt, insbesondere bei unbefugter Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte oder beim Nutzen der Räumlichkeiten für private Zwecke.

§ 7 Beendigung des Vertrags

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet die Büroräume, Möbel und Einrichtungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem vertraglich einwandfreien, vollständigen und nutzbaren Zustand an NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace zurückzugeben. Alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen sind vom Kunden vollständig zu ersetzen.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle Schlüssel an NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace zurückzugeben.

 

(3) Übergibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen, insbesondere solche Verzugsschäden, die aus einer fehlgeschlagenen oder verzögerten Anschlussnutzung resultieren, auch wenn diese den Betrag des Nutzungsausfalls übersteigen.

 

(4) Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der gebuchten Zeit bzw. bei Abo - Kund:innen mit einer schriftlichen Kündigung 4 Wochen zum Monatsende.

 

§ 8 Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen

 

(1) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace ist berechtigt Reparaturen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Frist, in Abstimmung mit dem Kunden durchzuführen.

 

(2) Besteht Gefahr im Verzug, bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Frist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall jederzeit zugänglich zu halten und bei Bedarf sofort zu evakuieren. Bei Zuwiderhandlungen gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu dessen Lasten (z.B. Wiederbeschaffungskosten, Verzugsschäden).

§ 12 Datenschutz

 

(1) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace wird die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten nur in Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.

 

(2) Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeiten wir auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

 

(3) Der Kunde hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und ‐verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Wir werden dann umgehend die Daten komplett löschen, sofern nicht eine gesetzliche Speicher‐ bzw. Aufbewahrungsverpflichtung besteht. In diesem Fall werden die Daten gesperrt, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.

 

(4) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch eigenständigen Anmeldungen der Nutzer im WLAN und Nutzung der Nuki App von NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace. 

 

(5) Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten in der NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace Umgebung ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

(1) NEU-RAUM Coaching- und Meetingspace behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens 14 Tagen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Wird das Festhalten am Vertrag für den Kunden aus wichtigem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

(2) Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Nürnberg, den 1.12.2023

  • Black LinkedIn Icon
  • Black Instagram Icon
bottom of page